Ich berechne meine Behandlungskosten nach dem LVKH (= Leistungsverzeichnis Klassische Homöopathie).
Dieses Verzeichnis wurde vom VKHD nach einer Umfrage in überwiegend klassisch homöopathisch arbeitenden Praxen erstellt. In dieser Umfrage wurden Zeitaufwand und durchschnittliche Kosten für eine Behandlung ermitteln.
Die privaten Versicherungsträger berechnen Ihre Zuschüsse jedoch nach dem GebüH (= Gebührenverzeichnis Heilpraktiker) und übernehmen je nach Vertrag einen bestimmten Prozentsatz der Kosten.
Das GebüH wurde im Jahr 1985 erstellt und ist bisher nicht angepasst worden sondern lediglich auf Euro umgerechnet.
Wenn Sie mehr zu dem Thema wissen wollen wenden Sie sich bitte an mich.
Die Kosten für die Erstanamnese staffeln sich nach dem Alter und dem benötigten Zeitaufwand:
Diese Kosten beinhalten das Erstgespräch/ den Schnuppertermin, die ausführliche persönliche Anamnese mit Auswertung, die Fallanalyse, die Repertorisation zur Ermittlung des passenden homöopathischen Einzelmittels und den Materia- medica- Abgleich.
Die Folgekonsultationen und Telefonate berechne ich je nach Zeitaufwand auf der Grundlage eines Stundensatzes von 85€.
Wenn Termine die nicht wahrgenommen werden können und nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, berechne ich eine Ausfallpauschale von 40€
Sollte es mal nicht möglich sein, die Kosten für die Behandlung im Gesamten zu bezahlen, findet sich eine Möglichkeit die individuell ausgearbeitet wird.
Es wäre zu schade aus diesem Grund auf diese Behandlungsmethode zu verzichten.